AGB
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) stand 29.04.2024
§1 Geltungsbereich
(1)Für die Geschäftsbeziehung zwischen der WirFindenFachkräfte.de (nachstehend Auftragnehmer) und dem Auftraggeber, insbesondere im Hinblick auf Verträge über Beratungs- sowie Dienstleistungen aus den Bereichen Videomarketing, Personalvermittlung sowie Performance Marketing (nachfolgend kurz „Leistungen“ genannt) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende AGB des Auftraggebers, die von den AUftragnehmer nicht ausdrücklich anerkannt werden, sind für WirFindenFachkräfte.de unverbindlich, auch wenn der Verwendung anderer AGB nicht ausdrücklich widersprochen wird.
(2) Der Vertragsabschluss bedarf zur Rechtswirksamkeit der Schriftform. Mündlich erteilte Aufträge
sind nur verbindlich, wenn sie durch den Auftragnehmer schriftlich bestätigt werden und der Auftraggeber nicht unmittelbar nach Zugang schriftlich widerspricht.
(3)Im Fall von Abweichungen oder Widersprüchen zwischen Vereinbarungen in einem abgeschlossenen Individualvertrag und diesen Bedingungen sind die Vereinbarungen des Individualvertrags vorrangig.
§2 Gegenstand des Vertrages
(1) Der Auftragnehmer recherchiert Kandidaten, auftrags- oder projektbezogen, für den Auftraggeber.
(2) Der Auftragnehmer platziert den Auftraggeber durch einen produzierten Werbefilm auf Social-Media-Plattformen.
(3)Der Auftragnehmer verpflichtet sich, im Rahmen ihrer Dienstleistung alle ihr zur Verfügung stehenden Fachkenntnisse und Erfahrungen einzusetzen und höchste Vertraulichkeit zu bewahren.
(4) Die Beratungen und sonstigen Tätigkeiten werden nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung ausgeführt. Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich bei der Durchführung des Auftrages sachverständiger Dritter zu bedienen.
§3 Pflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, die im Zusammenhang mit dem Vermittlungsauftrag benötigten Unterlagen, insbesondere ein umfangreiches Anforderungsprofil, der zu besetzenden Stelle rechtzeitig und vollständig vorzulegen und den Auftragnehmer von allen Vorgängen und Umständen in Kenntnis zu setzen, die für den Auftrag von Bedeutung sein können.
(2) Die jeweiligen Entscheidungen zu bzw. aus den Beratungsergebnissen sind von den zuständigen Organen des Auftraggebers in eigener Verantwortung zu treffen.
(3)Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Rahmenbedingungen für die festgelegte Produktionen einzuhalten. Insbesondere zu den festgelegten Dreh- und Beratungsterminen pünktlich zu erscheinen und mögliche Vorarbeiten wie besprochen zu erledigen.
§4 Honorarbedingungen
(1)Das Honorar des Auftragnehmers wird vor der Beauftragung festgeschrieben. Das Honorar ist zur Hälfte sofort nach Auftragserteilung fällig. Die zweite Hälfte wird nach Abschluss des Projektes fällig.
Diese vereinbarte Vergütung ist gegen Rechnungsstellung fällig. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen.
(2)Einer Stornierung nach erteilter Beauftragung ist grundsätzlich nicht möglich bzw. wird in jedem Fall die Auftragsgebühr vollumfänglich fällig. Eine Buchung für die Jobbesprechung ist nur für laufende Aufträge, bzw. bestätigte Angebote möglich. Bei noch nicht bestätigten Angeboten, bestätigen Sie mit der Buchung eines Termins für die Jobbesprechung das Angebot.
(3) Wenn nicht anders in der Auftragsbestätigung festgehalten, sind in der Auftragsgebühr unbegrenzte Einstellungen inklusive.
(4) Der Auftragnehmer bestimmt das Budget der Werbekosten, das bereits in dem Honorar inkludiert ist. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, erfolgt die Abrechnung der Werbekosten unmittelbar zwischen dem Auftragnehmer und der Werbeplattform. Der Auftragnehmer trägt sämtliche anfallenden Werbekosten.
§5 Herausgabepflicht
Nach Beendigung der Filmproduktion und bezahlter Anzahlungsrechnung hat der Auftragnehmer das von ihm erstellte Material (Fotos und/oderVideos) auszuhändigen. Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Im Fall eines Datenverlustes durch technische Probleme steht dem Auftraggeber keinerlei Entschädigung frei. Sofern möglich wird die Dienstleistung, ohne das Entstehen zusätzlicher Kosten für den Auftraggeber, wiederholt.
Für den Versand des gedrehten Materials werden die Anbieter Google Drive oder WeTransfer verwendet.
§6 Erfolgsgarantie
(1) Der Kunde erhält, sofern im Angebot festgehalten, eine Erfolgsgarantie. Die Erfolgsgarantie garantiert dem Auftraggeber eine gewisse Anzahl an zu übermittelten Kandidaten. Die genaue Anzahl an zu übermittelnden Kandidaten des Auftragnehmers an den Auftraggeber entnimmt der Auftraggeber seiner jeweiligen Auftragsbestätigung. Ist keine Anzahl angegeben, gilt immer mindestens 1 Kandidat.
Als übermittelt gilt ein Kandidat, wenn der Auftragnehmer dem Auftraggeber einen Lebenslauf per E-Mail, persönlich oder postalisch übermittelt. Der Auftragnehmer garantiert, dass alle übermittelten Kandidaten zum Zeitpunkt der Übermittlung an den Auftraggeber, beim Auftraggeber vorgestellt werden möchten. Der Auftragnehmer garantiert, dass er mit allen Kandidaten, welche übermittelt werden, mindestens 1 Gespräch zur offenen Stelle des Auftraggebers geführt hat. Zieht ein Kandidat zu einem späteren Zeitpunkt seine Bewerbung zurück, wird dieser Kandidat trotzdem zu den übermittelten Kandidaten gezählt. Ob der Auftraggeber die übermittelten Kandidaten zum Vorstellungsgespräch einlädt oder diese kontaktiert, ist für den Auftragnehmer unerheblich, der Auftraggeber hat hier ausdrücklich keinen Anspruch auf die Erfolgsgarantie.
Der Auftragnehmer gibt ausdrücklich keine Einstellungsgarantie beim Auftraggeber.
(2) Übermittelt der Auftragnehmer innerhalb der in der Auftragsbestätigung festgelegten Zeit keine Kandidaten erhält der Auftraggeber für jeden nicht vorgestellten Kandidaten Geld zurück, hierbei wird die festgelegte Anzahl an Kandidaten geteilt und dann mit der Anzahl der übermittelten Kandidaten multipliziert, die Differenz wird dem Auftraggeber innerhalb von 4 Wochen zurückerstattet. Ist in der Auftragsbestätigung kein Zeitraum für die Übermittlung von Kandidaten an den Auftraggeber festgelegt, gilt immer ein Zeitraum von 3 Monaten. Verlängert der Auftraggeber den Auftrag kostenlos um mindestens 4 Wochen hat dieser keinen Anspruch mehr auf eine Rückerstattung der Auftragsgebühr.
§7 Anforderungsprofil
Das Anforderungsprofil wird in der Auftragsbestätigung unter der Rubrik Vertrag festgehalten. Das Anforderungsprofil gilt als Grundlage für den Suchauftrag des Auftraggebers an den Auftragnehmer.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich nach besten Gewissen Kandidaten nach dem schriftlich festgehaltenen Anforderungsprofil für den Auftraggeber zu suchen. Der Auftragnehmer verlässt sich hier auf die Ihr zur Verfügung gestellten Bewerbungsunterlagen und das persönliche Gespräch mit den Kandidaten. Der Auftragnehmer übernimmt ausdrücklich keine Garantie für dessen Richtigkeit. Sollte ein Kandidat bei den an den Auftragnehmer übermittelten Unterlagen oder im Gespräch falsche Angaben gemacht haben, obliegt es einzig und allein dem Auftragnehmer, ob der Kandidat zu den übermittelten Kandidaten gezählt wird oder nicht. Bei der Suche nach geeigneten Kandidaten gilt ausschließlich, das schriftlich erfasste Anforderungsprofil in der Auftragsbestätigung.
Wird ein von dem Auftragnehmer übermittelter Kandidat vom Auftraggeber kontaktiert und zu einem Vorstellungstermin eingeladen, zählt dieser immer, auch wenn er das Anforderungsprofil aus der Auftragsbestätigung nicht vollumfänglich erfüllt. Mündlich erteilte Aufträge sind nur verbindlich, wenn sie durch den Auftragnehmer schriftlich mit einer Auftragsbestätigung bestätigt werden.
§8 Haftung
(1) Die Auswahl der Kandidaten und Empfehlungen des Auftragnehmers erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen.
(2) Die Dienstleistung für die Personalvermittlung entbindet den Auftraggeber nicht von der Prüfung der Eignung des Kandidaten. Der Auftragnehmer und eventuelle Erfüllungsgehilfen haften nicht für Ansprüche und Schäden, die sich aus einer eventuellen Nichteignung und/oder aus Handlungen des Kandidaten ergeben. Dies gilt ebenso für von Kandidaten behauptete Abschlüsse und sonstige Qualifikationen, die von dem Auftragnehmer nicht auf Ihre Richtigkeit und Vollständigkeit überprüft werden.
(3) Der Auftragnehmer haftet, speziell bei der Filmproduktion, nicht bei Einflüssen durch höhere Gewalt, wie z.B. starken Regen und behält den Anspruch auf die Vergütung. Sofern möglich, wird die Dienstleistung, ohne das Entstehen zusätzlicher Kosten, für den Auftraggeber wiederholt.
(4) Der Auftragnehmer haftet nicht für etwaige Sperrungen der Werbekonten und die damit eihergehende verminderte Zeit der Werbeausspielung. Das Aufsetzen und Verwalten der Anzeigen erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen des Auftragnehmers.
§9 Schweigepflicht
(1) Der Auftragnehmer und die für sie tätigen Personen sind verpflichtet, über alle Tatsachen, die ihnen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, soweit er nicht zur Weitergabe solcher Informationen befugt oder verpflichtet ist.
(2) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die ihr anvertrauten persönlichen Daten für den beabsichtigten Zweck zu verarbeiten und zu speichern. Beide Parteien müssen ihren Datenschutzverpflichtungen nachkommen, die insbesondere in der Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union (2016/679) (DSGVO), den Datenschutzbestimmungen für elektronische Kommunikation (EG-Richtlinie) 2003 (SI 2003/2426) und allen anderen Bestimmungen festgelegt sind sowie in geltenden Gesetzen und Vorschriften in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten und des Datenschutzes in der jeweils geltenden Fassung, einschließlich der von der jeweils zuständigen Aufsichtsbehörde (Datenschutzgesetzgebung) herausgegebenen Richtlinien und Verfahrensregeln, die jeweils von ihnen anwendbar sind. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von allen Verbindlichkeiten, Kosten, Auslagen, Schäden und dem Auftragnehmer aus oder in Verbindung mit Ansprüchen Dritter derer eines Kandidaten entstehen, die durch den Missbrauch der persönlichen Daten eines Bewerbers durch den Kunden oder seine Tochtergesellschaften oder die Mitarbeiter, Direktoren, Vertreter oder Auftragnehmer jeder Person verursacht werden.
§10 Werbung
Der Auftragnehmer enthält sich vor, mit dem produzierten Material, sowie dem Namen und dem Logo des Auftraggebers, Werbung zu betreiben.
§11 Rechte
Der Auftragnehmer behält sämtliche Urheber-, Leistungsschutz- und sonstige Rechte sowie Ansprüche nach §§ 54 und 27 UrhG für unbeschränkte Dauer ein. Dem Auftraggeber steht es jedoch frei, die Aufnahmen, nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung, für jegliche private sowie geschäftliche Zwecke zeitlich uneingeschränkt zu verwenden.
§12 Schlussbestimmungen
(1) Erfüllungsort und – im Falle der Beauftragung durch Kaufleute ausschließlicher – Gerichtsstand für
alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis sowie über das Entstehen und dessen Wirksamkeit
ist Berlin. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Alle Änderungen, Nebenabreden und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies
gilt auch für die Änderung dieser Klausel.